12-04-2013, 06:57
(12-04-2013, 01:23)sorglos schrieb:(11-04-2013, 23:49)Episches Präteritum schrieb: Ja, wir aufstockenden Papas sind Exoten.Noch. Wenn mal alle Väter, die unter 2500 netto verdienen, dies ernsthaft verstehen und prüfen würden, könnte sich das ändern.
(11-04-2013, 23:49)Episches Präteritum schrieb: Ich stelle mir vor, ... 2.000.000 Trennungsväter, stellt Anträge auf Aufstockung? Was meinst du wie schnell sich etwas ändern würde in diesem Land, ....Exakt. Das stelle ich mir auch vor.
Und wenn es nur die 660.000 wären, die es äquivalent zu den 660.000 Alleinerziehenden im SGBII Bezug gibt....
Eben, die würden sich wundern in Berlin. Rechne nur einmal mit einem Kind und einem durchschnitlichen Betrag von 400€.
Das wären im Jahr 3.168.000.000€ alleine für die besagten Trennungsväter.
Zitat:wer haftet, wenn mir wegen der Aufgabe eines sicheren Arbeitsverhältnis mit anschliessend geplatzter Festanstellung die unterhaltsbezogene Leichtfertigkeit und damit fiktives Einkommen auf die Füsse fällt?
Das habe ich dem Fallmanager auch geschildert obwohl er so direkt nicht gefragt hat, durch die ARGE wurde lediglich auf die Pflicht hingewiesen, die Bedürftigkeit zu veringern.
Dem steht obiger Satz gegenüber.
Die Jobcenter und Jugendämter sind quasi Konkurrenten was das angeht. Da eröffnen sich viele Möglichkeiten des Widerstandes gegenüber einem weltfremden Jugendamt mit dem ein Trennungsvater konfrontiert wird.