12-04-2013, 12:06
Zitat:Die Art und Weise wie das Jobcenter dich (und viele andere Vater-Kind-Familien) schikaniert, ist tatsächlich schon als "gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit" zu bezeichnen und läßt Zweifel an der Verfassungskonformität des Verwaltungshandelns des Jobcenters aufkommen. Eigentlich sollten solcherart betroffene Väter eine "Anzeige wegen amtlicher Kindeswohlgefährdung" beim jeweiligen Jugendamt gegen das Jobcenter (und die namentlich handelnden Personen) stellen und zur amtlichen Hilfe gemäß SGB VIII auffordern.
Hast du das in deine Vorgehensweise mit einbezogen? Ich würde das sofort machen in eigener Sache. Und warum gehst du ohne Beistand zum Jobcenter? Ein Beistand zügelt gehörig den Drang von boykottierenden Fallmanagern. Bei solchen Kalibern ist mein Mantra stets, "wo steht das geschrieben, kann ich das bitte schriftlich haben" bzw. "nehmen sie das Protokoll des Beistands in meine Fallakte mit auf"!
Umgedreht macht es sicherlich auch Spaß, daß Jobcenter um Rechtsbeistandschaft gegen das Jugendamt aufzufordern. Schliesslich senkt weniger Barunterhalt die Bedürftigkeit. Aber da dürfte das Jobcenter ziemlich schmallippig werden?