12-04-2013, 14:55
Zitat:Ich könne zwar zum OLG, da würde man mir meine Beschwerde bereits im schriftlichen Verfahren um die Ohren hauen und ich solle doch lieber mitwirken.
Für mich der unmittelbare Beweis zum OLG zu gehen, um dir dann die Beschwerde um die Ohren hauen zu lassen. Hast du den Richter mal gefragt ob er dir seine Glaskugel reicht?
Du tust Recht daran, schlechten Richtern am Familiengericht, ihre bewusste Nachlässigkeit von der höheren Instanz einkassieren zu lassen.