12-04-2013, 18:48
Sowohl die Umgangskosten als auch alles andere taucht bislang nicht im Schriftverkehr auf, da es jüngere Entwicklungen sind. Man könnte sie noch in die Beschwerde wegen der VKH mogeln.
Ich frage mich auch, wie ich das belegen sollte. Soll ich die 35 Busfahrkarten einreichen von denen nur noch 5 existieren?
Und dann heißt es wahrscheinlich noch, dass ich zu Fuß gehen solle.
Ich frage mich auch, wie ich das belegen sollte. Soll ich die 35 Busfahrkarten einreichen von denen nur noch 5 existieren?
Und dann heißt es wahrscheinlich noch, dass ich zu Fuß gehen solle.
