13-04-2013, 10:15
(12-04-2013, 18:48)iglu schrieb: Ich frage mich auch, wie ich das belegen sollte. Soll ich die 35 Busfahrkarten einreichen von denen nur noch 5 existieren?
Fahrtkosten zur Arbeit mit dem Auto kannst du durch die Entfernung und die verfügbaren Verkehrsmittel belegen. Tank- und Reparaturrechnungen sind da nicht vonnöten. Aber den Ausdruck eines Routenplaners für die Fahrentfernung. Dann noch irgendeinen Ausdruck eines Fahrplans zum Nachweis, dass öffentliche Verkehrsmittel ungeeignet sind.
Fahrtkosten mit dem öffentliche Nahverkehr lassen sich ebenso über einen Fahrplan mit Ticket nachweisen.
Das ist alles nicht schwer und jeder Anwalt muss dazu raten. Wichtig ist, dass man alles aufführt, was irgendwie in Frage kommt. Vielleicht trifft etwas, vielleicht nicht. Egal: Je mehr Eisen im Feuer, desto besser. Man muss es erstens wirklich "probieren" und zweitens den Weg zum OLG bereits vorbereiten in einer Weise, wie ich das oben geschildert habe.
Schlecht: So etwas nur im mündlichen Termin sagen, aber nicht schriftlich beantragen. Noch schlechter: Ein Anwalt, der das Maul über solche notwendigen Vorbereitungen hält. Darüber bin ich ziemlich entsetzt. Solche Versager gehören mit einem heftigen Tritt aus dem Beruf getreten. Stattdessen schreibt das Rechtsunwesen für solche Nulllleistungen auch noch fette Rechnungen.
Für Umgangskosten etc. gilt natürlich dasselbe. Selbst ein gutwilliger Richter könnte die nicht berücksichtigen, wenn sie nicht beziffert und nachgewiesen werden.