13-04-2013, 10:22
Bitte nicht wieder persönliches ins Spiel bringen.
Rechtlich ist die Sache ganz klar: Alltagsangelegenheiten dürfen neue Partner von Sorgeberechtigten mit Ermächtigung desjenigen tun, bei dem sich das Kind zu dem Zeitpunkt aufhält. In diesem Fall also die Mutter und ihr Partner. Konkretisiert wird das im bereits genannten sogenannten kleinen Sorgerecht gemäss § 1687b I BGB, zu dem auch eine Notzuständigkeit in Eilfällen gehört.
Dieser Mann darf das also tun, wenn die Mutter es ihm erlaubt. Du musst dich damit arrangieren.
Rechtlich ist die Sache ganz klar: Alltagsangelegenheiten dürfen neue Partner von Sorgeberechtigten mit Ermächtigung desjenigen tun, bei dem sich das Kind zu dem Zeitpunkt aufhält. In diesem Fall also die Mutter und ihr Partner. Konkretisiert wird das im bereits genannten sogenannten kleinen Sorgerecht gemäss § 1687b I BGB, zu dem auch eine Notzuständigkeit in Eilfällen gehört.
Dieser Mann darf das also tun, wenn die Mutter es ihm erlaubt. Du musst dich damit arrangieren.