13-04-2013, 22:55
(13-04-2013, 10:22)p schrieb: Rechtlich ist die Sache ganz klar: Alltagsangelegenheiten dürfen neue Partner von Sorgeberechtigten mit Ermächtigung desjenigen tun, bei dem sich das Kind zu dem Zeitpunkt aufhält. ....Ich denke, dass ist auch nicht unvernünftig.
Dieser Mann darf das also tun, wenn die Mutter es ihm erlaubt. Du musst dich damit arrangieren.
Und ganz selbstverständlich entstehen dann auch Aufsichts- und Fürsorgepflichten.
Ärgerlich ist die Angelegenheit deswegen, weil der leibliche Vater ausgeschlossen bleibt, wenn die allein soregeberechtigte KM lieber Fremde in die schulischen Belange der gemeinsamen Kinder einbezieht.