14-04-2013, 10:17
(13-04-2013, 23:26)DerArsch schrieb: Ich habe im Schreiben bereits erwähnt, dass die Ex Steuern nachzahlen muss, weil sie zu doof war ihrem AG damals zu sagen, dass sie in Klasse 5 anstatt 1 ist.Soviel ich weiß, ist man nicht verpflichtet, im Trennungsjahr gemeinsam zu veranlagen. In Deinem Fall würde ich beim Finanzamt Antrag zur getrennten Veranlagung stellen.