14-04-2013, 14:17
Ich befürchte leider, dass Du zahlen mußt, weil Du Dir die Klasse 3 "gegönnt" und ihr keinen TU gezahlt hast. Hättest Du in 2012 TU gezahlt, würde die Sache meines Erachtens anders aussehen.
Steuererklärung im Trennungsjahr: Sie will Freistellungsverpflichtung von mir
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