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Aukunftspflicht ggü JC
#4
(15-04-2013, 14:59)mischka schrieb:
(15-04-2013, 14:40)JahJahChildren schrieb: Solange das Kind noch einen Cent vom KG braucht, sehen die JCs hier Einnahmeoptimierungen am Horizont und werden fordern.
Davon gehe ich stark aus, dass sie fordern werden. Aber ist das auch rechtens? Big Grin

Davon gehe zumindest ich aus.

Wenn du leistungsfähig genug bist, könnten schließlich 184 KG an die BG verteilt werden. Darum wird Auskunft verlangt werden. Und selbst wenn nicht das JC direkt Auskunft verlangt, so könnte der KM im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht verdonnert werden, selber Auskunft von dir einzuholen. Vielleicht ist ja so viel drin, dass du plötzlich noch BU leisten könntest. Wink

Auskunft kann mW nur verweigert werden, wenn OFFENSICHTLICH kein Anspruch existieren KANN, zB wenn Kind tot und JC hat's noch nicht gemerkt.
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Aukunftspflicht ggü JC - von mischka - 15-04-2013, 14:34
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von mischka - 15-04-2013, 14:59
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von JahJahChildren - 15-04-2013, 15:08
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