Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Aukunftspflicht ggü JC
#7
(15-04-2013, 15:47)JahJahChildren schrieb: Du könntest eruieren, ob das Kind nicht durch KU und Wohngeld generell aus der BG fällt und das gesamte KG der Mutter als Einkommen angerechnet werden kann.
Das ist ne gute Idee! Wird das Wohngeld ebenso wie die Miete durch die Anzahl der Bewohner geteilt? Also 500€ Wohngeld/(1KM + 4Kinder) = 100€ Wohngeld für jeden?
(15-04-2013, 15:47)JahJahChildren schrieb: Das kein BU mehr fällig sein kann, nur weil das Kind 4 Jahre ist und in die Kita geht, halte ich für eine gewagte These.
Das hab ich schriftlich vom JC. Außerdem gibts mittlerweile ein neues Kind unter 3 Jahren und einen (schon wieder getrennt lebenden) Ehemann meiner Ex - wenn sie BU will, dann von ihrem Göttergatten Big Grin

Edit: Das heißt, bei meinem großen Kind: Wenn sein Bedarf komplett durch Unterhalt gedeckt ist (auch ohne Kindergeld) ist das JC draußen, ja?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Aukunftspflicht ggü JC - von mischka - 15-04-2013, 14:34
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von mischka - 15-04-2013, 14:59
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von mischka - 15-04-2013, 15:30
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von mischka - 15-04-2013, 16:02
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von mischka - 15-04-2013, 16:28
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von Antiworld - 15-04-2013, 16:50
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von mischka - 15-04-2013, 17:03
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von Antiworld - 15-04-2013, 17:15

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste