16-04-2013, 12:39
(16-04-2013, 08:25)xtrasmart schrieb: In ca 1 Jahr würde ich dann nach neuem Recht das gemeinsame SR neu beantragen. Dann wäre auch ein anderes Gericht zuständig.Das geht nicht. Neues Gericht irrelevant. Wenn man mal das Sorgerecht hatte, gilt dann die höhere Hürde des §1696 BGB.
Was haltet ihr von dieser Idee, und ist dies überhaupt möglich?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #