16-04-2013, 17:36
ich kenne nach schnellem Querlesen nicht die Vorwürfe, die einen SR-Entzug rechtfertigen könnten.
Streit über sorgerechtliche Angelegenheiten regelt das Gericht normalerweise über 1628 BGB.
Ist ein Gutachten erstellt oder in Auftrag gegeben?
Wenn keine Gefahr im Verzuge ist, kann man auch beantragen, das Verfahren bis zum Inkrafttreten der Neuregelung auszusetzen. Das macht natürlich nur Sinn, wenn gerade die neue Gesetzeslage die derzeitige Rechtsfindung beeinflussen würde, was ja beim Entzug des SR kaum anzunehmen ist.
Dennoch: das gemeinsame SR gilt künftig a priori als kindeswohlkonform.
Diese Prämisse zu entkräften, müssen -wie beim Zugang- hinreichende Gründe bestehen die unabhängig von der derzeitigen Rechtslage das Gericht nicht kontra legem zur künftigen Rechtslage entscheiden darf.
Streit über sorgerechtliche Angelegenheiten regelt das Gericht normalerweise über 1628 BGB.
Ist ein Gutachten erstellt oder in Auftrag gegeben?
Wenn keine Gefahr im Verzuge ist, kann man auch beantragen, das Verfahren bis zum Inkrafttreten der Neuregelung auszusetzen. Das macht natürlich nur Sinn, wenn gerade die neue Gesetzeslage die derzeitige Rechtsfindung beeinflussen würde, was ja beim Entzug des SR kaum anzunehmen ist.
Dennoch: das gemeinsame SR gilt künftig a priori als kindeswohlkonform.
Diese Prämisse zu entkräften, müssen -wie beim Zugang- hinreichende Gründe bestehen die unabhängig von der derzeitigen Rechtslage das Gericht nicht kontra legem zur künftigen Rechtslage entscheiden darf.