16-04-2013, 18:43
(16-04-2013, 12:19)xtrasmart schrieb: Dein Glaube an eine funktionierende Rechtssprechung in Ehren, ...Nu übertreib aber mal nicht.

Grundsätzlich gilt, ein (teilweiser) Entzug kommt bei Gefährdung des Kindeswohls in Betracht. Deine bisher aufgeführten Sachen reichen nicht aus. Fertig!
Kennst Du http://www.vaeternotruf.de/sorgerechtsentzug.htm ?