17-04-2013, 12:42
(17-04-2013, 11:56)hefti69 schrieb: Würde ich denn eine Unterstüzung für einen deutschen Anwalt bekommen obwohl ich gar nicht in Deutschland wohne ?Wozu - der kann die Schulden auch nicht tilgen. Ansonsten kannst Du Verfahrenskostenhilfe beantragen - nur wird ein Prozess die Schulden auch nicht tilgen.
(17-04-2013, 11:56)hefti69 schrieb: Sollte ich mich auf eine Ratenzahlung einlassen obwohl mein Verdienst ja ganz anders angegeben ist ?Das wäre ein mögliches Vorgehen. Wieso ist Dein Verdienst ganz anders angegeben? Du schreibst, dass Du 1087 € verdienst.
Das Existenzminimum in Österreich, kannst Du hier nachschlagen:
Österreich Portal - Existenzminimum in Österreich 2013 (die haben nicht viel Mitleid mit Schuldnern)
Das sind 837 Euro im Monat. Und bei Kindesunterhalt kann in ÖReich bis zu 25% unter das Existenzminimum gepfändet werden.
Bei dem Einkommen Deiner Frau von 400,-€ bin ich mir nicht sicher - evtl. wird das bzgl. gemeinsamer Haushaltsführung auf Dein Einkommen aufgeschlagen - vielleicht weiss hier im Forum einer Bescheid im Fall Österreich.
Rechne Deinen Lebensbedarf aus und zieh ihn vom Nettoeinkommen ab: 1087€ - (837€ * 0.75) = 459.25€
Der einfache und schmerzhafte Weg wäre, denen ein Angebot über diesen Betrag als Raten für die folgenden 11 Monate zu machen.
Oder Du probierst es zuerst mit einer fiktiven Summe: 1087€ -837€ = 250€
Vielleicht kennt das Dt.JA die Österreichischen Pfändungsgepflogenheiten nicht - dann also 250€ über 20 Monate fix und die Schulden sind getilgt.
Alles andere, wie Privatinsolvenz etc., lohnt sich bei 5k€ nicht. Die Kosten für Pfändungen im Ausland auch nicht.
(17-04-2013, 11:56)hefti69 schrieb: Kann ich den Unterhaltstitel abändern lassen und geht das auch rückwirkend ?Ja - bis zu einem Jahr rückwirkend. Du musst aber die veränderten Verhältnisse darlegen.
https://t.me/GenderFukc