17-04-2013, 21:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-04-2013, 21:25 von StrengGeheimerInformant.)
Hi Jigsaw:
Hat er leider nicht, sondern 'nur' das gemeinsame Sorgerecht. Allerdings wurde ihm per Gerichtsbeschluss das Aufenthaltsbestimmungsrecht gegeben und der Mutter bei Strafandrohung so einiges untersagt. (vgl.: http://trennungsfaq.com/forum/showthread...0#pid97970 )
Grundsätzlich finde ich deinen Ansatz völlig richtig:
Gute Frage und bestimmt auch ein weiterer Ansatz, noch eine zusätzliche Front gegen die missbrauchende Kindesentführerin aufzumachen.
- die nächste Front wäre übrigens: Frau wegen "unterlassener Hilfeleistung" anzuzeigen, da M behindert ist
- und das eventuell involvierte Frauenhaus bezüglich "Beihilfe zu einer Straftat" gleich dazu (da gibt es bestimmt noch mehr 'Futter' für Juristen).
(17-04-2013, 21:02)Jigsaw schrieb: ... Ist immerhin Beihilfe zu einer Straftat, da Kay das alleinige Sorgerecht hat.
Hat er leider nicht, sondern 'nur' das gemeinsame Sorgerecht. Allerdings wurde ihm per Gerichtsbeschluss das Aufenthaltsbestimmungsrecht gegeben und der Mutter bei Strafandrohung so einiges untersagt. (vgl.: http://trennungsfaq.com/forum/showthread...0#pid97970 )
Grundsätzlich finde ich deinen Ansatz völlig richtig:
(17-04-2013, 21:02)Jigsaw schrieb: Würde sich das Frauenhaus nicht strafbar machen? ...
Gute Frage und bestimmt auch ein weiterer Ansatz, noch eine zusätzliche Front gegen die missbrauchende Kindesentführerin aufzumachen.
- die nächste Front wäre übrigens: Frau wegen "unterlassener Hilfeleistung" anzuzeigen, da M behindert ist
- und das eventuell involvierte Frauenhaus bezüglich "Beihilfe zu einer Straftat" gleich dazu (da gibt es bestimmt noch mehr 'Futter' für Juristen).