18-04-2013, 08:01
(18-04-2013, 02:18)Revolution schrieb: Hab die EV ja auch scon abgegeben.
Dann bist du längst amtlich bankrott. Studiere weiter, lass die Schulden auflaufen. Insolvenz erst, wenn der laufende Unterhalt geklärt ist. Selbstbehalt spielt keine Rolle, du bist jetzt im Vollstreckungsrecht.
Anänderungsklage nur dann beginnen, wenn der VKH-Antrag positiv beschieden wurde. Probieren kostet nichts, aber die Chancen sind sehr gering.