18-04-2013, 12:07
Soo, der Richter sieht keinen Handlungsbedarf wegen "ein paar Euro" den Titel anzupassen. Krankheitsbedingte Kosten werden nicht berücksichtigt. Hierzu keine saubere Begründung. Die UHN-RAin hat ein riessiges Alice-Schwarzer-Gejammer veranstaltet und weiter brav behauptet ich könnte problemlos arbeiten (arbeitsunfähigkeit und atteste, befunde usw wurden komplett ignoriert).
gerade kam eine drohung auf §170 StGb per post weil ich im pfändungsmonat keinen unterhalt bezahlen konnte wegen kontosperrung und rückbuchern und doppelzahlungen und mahngebühren und bei 1028,79 iss halt mal schluss, der rest wurde gepfändet.
mein anwalt versteht die welt nicht mehr und ich schon lange nicht
NIE wieder Geldsorgen yuhuu - Pleite
gerade kam eine drohung auf §170 StGb per post weil ich im pfändungsmonat keinen unterhalt bezahlen konnte wegen kontosperrung und rückbuchern und doppelzahlungen und mahngebühren und bei 1028,79 iss halt mal schluss, der rest wurde gepfändet.
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