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Unterhaltsunterschlagung durch Beistandschaft?
#9
Jessy, Beitrag Nr. 6 , hat schon ziemlich genau den Nagel auf den Kopf getroffen! Kompliment!
Allerdings würde ich weniger von Unterschlagung, sondern von (versuchter) Veruntreuung, 266 StGB ausgehen.

Ist denn in Deinem Fall die Beziehung JA >< Mutter hinreichend geklärt?

Ob ein Einbehaltungsrecht besteht, wenn unterhalb des Mindestunterhalts (der nicht tituliert ist) gezahlt wird, weiß ich nicht.
Allerdings wüßte ich auch keinen Grund, der dagegen spricht, nicht den vollen Geldeingang an die KM weiter zu leiten, es sei denn, es besteht zwischen Mutter und Amt eine Aufrechnungslage, von der Du nichts weißt.

In solchen Fällen weise ich den Empfänger meiner Leistung immer darauf hin, dass er offensichtlich unzuverlässig und nicht in der Lage ist, Deine Überweisungen ordentlich zu bearbeiten.

Deshalb wirst Du bis zur Übersendung eines Rechnungsberichtes die Zahlungen einstellst und direkt an die Mutter leisten.

Damit hast Du allemal Grund genug vorgetragen, der die rechtlichen Folgen eines Verzuges beseitigt.
Und das Amt wir Dir auch ganz schnell die Rechtsgrundlage nennen, weshalb es so handelt.
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RE: Unterhaltsunterschlagung durch Beistandschaft? - von Ibykus - 19-04-2013, 11:12

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