19-04-2013, 11:52
Bei mir wird es in Kürze zu einem strittigen Sorgerechts- und Unterhaltsprozess kommen. Der Antrag wird so gestellt, dass ich das Sorgerecht für meine Tochter beantrage und anderenfalls, aufgrund meiner Erwerbsunfähigkeit (EU), beantrage den Unterhalt dementsprechend neu festzulegen.
Das Problem ist der erst kürzlich eingereichte EU-Antrag. Der ist im ersten Schritt nur zum Teil akzeptiert worden und befindet sich seither im Widerspruchsverfahren bei der BFA.
Meine Frage ist nun, ob das Gericht meinen Zustand berücksichtigen wird oder ob ich entsprechende Gutachten einreichen muss?
Das Problem ist der erst kürzlich eingereichte EU-Antrag. Der ist im ersten Schritt nur zum Teil akzeptiert worden und befindet sich seither im Widerspruchsverfahren bei der BFA.
Meine Frage ist nun, ob das Gericht meinen Zustand berücksichtigen wird oder ob ich entsprechende Gutachten einreichen muss?