19-04-2013, 13:00
Hallo
ich lebe jetzt seit ca. 1 Jahr in Thailand und bin damals vor der Verhandlung wegen unterhaltsverletzung nach 170 weg aus deutschland nach thailand und hab mich auch in deutschland abgemeldet. Nunmehr hab ich online einen Service entdeckt wo man sich akteneinsicht verschaffen kann und hab folgende Rückmeldung bekommen:
Am 06.03.2012 fand eine Hauptverhandlung beim Amtsgericht XXXX statt, zu welcher Sie nicht erschienen sind.
Insofern wurden das Verfahren wegen unbekannten Aufenthaltes des Angeklagten vorläufig eingestellt und Sie zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Nach Ihrer Person wird aktuell also gefahndet.
Die Akte endet mit unserem Akteneinsichtsgesuch.
Wie soll weiter verfahren werden?
Ich stehe Ihnen auch weiterhin gern beratend zur Seite und verbleibe zunächst
Was bedeutet das nun für mich und wie lange besteht so eine Aufenthaltsermittlung? Gilt die nur für Deutschland oder auch für Europa
ich lebe jetzt seit ca. 1 Jahr in Thailand und bin damals vor der Verhandlung wegen unterhaltsverletzung nach 170 weg aus deutschland nach thailand und hab mich auch in deutschland abgemeldet. Nunmehr hab ich online einen Service entdeckt wo man sich akteneinsicht verschaffen kann und hab folgende Rückmeldung bekommen:
Am 06.03.2012 fand eine Hauptverhandlung beim Amtsgericht XXXX statt, zu welcher Sie nicht erschienen sind.
Insofern wurden das Verfahren wegen unbekannten Aufenthaltes des Angeklagten vorläufig eingestellt und Sie zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Nach Ihrer Person wird aktuell also gefahndet.
Die Akte endet mit unserem Akteneinsichtsgesuch.
Wie soll weiter verfahren werden?
Ich stehe Ihnen auch weiterhin gern beratend zur Seite und verbleibe zunächst
Was bedeutet das nun für mich und wie lange besteht so eine Aufenthaltsermittlung? Gilt die nur für Deutschland oder auch für Europa