19-04-2013, 14:49
Nach welchen Gesichtspunkten welcher Gerichtsvollzieher unter welches Schreiben seine Unterschrift setzt, ist mir nicht bekannt. Eine versäumte Vermögensauskunft (beknacktes Wort, damit drängt sich das Juristengesockse absichtlich wieder mal in die normale Sprache hinein, um seinen Müll kurzfristig normaler aussehen zu lassen) führt nicht automatisch zu Erzwingungshaft. Der Gläubiger muss das beantragen. Siehe §802g ZPO: http://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=802g
Wie lange sich dein Gläubiger Zeit lässt und ob er das überhaupt tut, kann ich dir ebenfalls nicht sagen.
Wie lange sich dein Gläubiger Zeit lässt und ob er das überhaupt tut, kann ich dir ebenfalls nicht sagen.