19-04-2013, 15:40
(19-04-2013, 15:31)Knecht schrieb: Deshalb wurde noch kein Scheidungsantrag gestellt.
Ich pendle mich gedanklich schonmal bei 500- 600€ Trennungsunterhalt + 345€ Kindesunterhalt ein.
Und diese Beträge wirst du bezahlen, bis zur Rechtskraft der Scheidung. Diese wiederum erfolgt spätestens drei Jahre NACH EINGANG DES SCHEIDUNGSANTRAGS bei Gericht. Also von heute an gerechnet zahlst du mindestens noch bis zum 30.04.2016 Trennungsunterhalt - plus dem Zeitraum, den du benötigst von heute ab, um endlich den Scheidungsantrag bei Gericht zu stellen.....und natürlich 360.- Euro Gerichtskosten für die Scheidung in Voraus zu hinterlegen.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1