20-04-2013, 15:19
(20-04-2013, 10:48)p schrieb:(20-04-2013, 10:04)Mahatu schrieb: ... sofern die Einträge nicht von den Behörden vor Ablauf verlängert werden.
Das werden sie, sofern die auslösende mutmassliche Straftat nicht verjährt ist. Wenn die Aufenthaltsermittlung wegen der Überschneidung über diese Laufzeit hinaus eingetragen ist, wird sie zwar durchgeführt, bleibt aber folgenlos.
nach 3 jahren wäre meine tochter 19 jahre alt.
Ist diese aufenthaltsermittlungsgesuch auch in den botschaften vermerkt?