21-04-2013, 21:02
Erstmal willkommen und vielen Dank für die gute Erstschilderung. Deine Situation ist allerdings leider kaum zu ändern. Tatsächlich ist es so, dass die Schulden für die Ausbildung von einem Richter wahrscheinlich nicht anerkannt werden. Man wird dir stattdessen raten, in Insolvenz zu gehen, damit voller Unterhalt fliesst. Das tut er nämlich bisher noch nicht, du bist Mangelfall. Im Mangelfall gelten ausserordentlich strenge Anforderungen. Auch zusätzliche Altersvorsorge ist da nicht anrechenbar. Dass du bisher die Fortbildung abziehen konntest, ist wohl nur der Tatsache geschuldet, dass du sie in Wirklichkeit gar nicht abziehen konntest: Geboten wurde dir nur ein Vollstreckungsverzicht. Solltest du mal einen Titel übner 100% Kindesunterhalt unterzeichnet haben, hast du jetzt einen fetten Batzen Schulden am Hals. Daran kannst du nichts mehr ändern, die Schulden sind längst da.
Bei den berufsbedingten Aufwendungen kommts auf den OLG Bezirk an, aber auch hier wird im Mangelfall wohl der konkrete Aufwand nachzuweisen sein.
Prüfe mal die Aufstockeroption, die Beppo schon genannt hat. Das sehe ich aktuell als einzige Möglichkeit, wenn du nicht gerade den Nimmerwiedersehen-Weg ins Ausland gehen willst.
Mindestens so dringend wie die Unterhaltssache halte ich die Sache mit deinen Kindern. Das solltest du nochmal probieren. Die Ex darf den Umgang nicht einfach aussetzen. War das damalige Urteil nicht vollstreckbar? Höchste Zeit, das nachzuholen, den Umgang wieder in Gang zu bringen!
Bei den berufsbedingten Aufwendungen kommts auf den OLG Bezirk an, aber auch hier wird im Mangelfall wohl der konkrete Aufwand nachzuweisen sein.
Prüfe mal die Aufstockeroption, die Beppo schon genannt hat. Das sehe ich aktuell als einzige Möglichkeit, wenn du nicht gerade den Nimmerwiedersehen-Weg ins Ausland gehen willst.
Mindestens so dringend wie die Unterhaltssache halte ich die Sache mit deinen Kindern. Das solltest du nochmal probieren. Die Ex darf den Umgang nicht einfach aussetzen. War das damalige Urteil nicht vollstreckbar? Höchste Zeit, das nachzuholen, den Umgang wieder in Gang zu bringen!