22-04-2013, 15:29
(22-04-2013, 15:05)ausgewanderter schrieb: Also klagen tut meine Ex für das Jugendamt sozusagen. Weil das jugendamt unterhaltsvorschussleistungen getätigt hatte für 72 monate und dann hatte sie strafanzeige gestellt.
Die Qualität der Strafanzeige nach §170 Stgb ist meistens unterirdisch. Der Anzeigensteller behauptet und die Polizei soll die passenden Beweise dazu finden. Da sprüht niemand vor Elan