22-04-2013, 15:44
Verhält es sich nicht so, daß es reichen würde, wenn man eine ladungsfähige Anschrift dem Gericht bekanntgibt ? Oder ein RA erhaält Empfangsvollmacht, derer gibt es im Netz gegen Gebühr einige
Man könnte sich doch z.B. bei Freunden anmelden oder bei den Eltern
(der einzigen Frau der ich zwischenzeitlich traue, ist meine Mutter, Schwester, Oma), oder irgendwo eine kleine Wohnung anmieten und anmelden ? Ist damit denn nicht die Problemstellung gelöst ?
Man könnte sich doch z.B. bei Freunden anmelden oder bei den Eltern
(der einzigen Frau der ich zwischenzeitlich traue, ist meine Mutter, Schwester, Oma), oder irgendwo eine kleine Wohnung anmieten und anmelden ? Ist damit denn nicht die Problemstellung gelöst ?