22-04-2013, 16:16
Der Beschluss ist jetzt samt Anwaltsrechnung eingetroffen.
Das eingangs unterstellte Fiktive Einkommen bleibt in voller Höhe bestehen ohne konkrete Aussagen, wo dies erwirtschaftet werden soll. 10,20 Brutto seien in Ungelernten Tätigkeiten zu erzielen. Im Übrigen sei im Zweifel zusätzlich eine Nebentätigkeit aufzunehmen.
Was die Umgangskosten betrifft, so wird auf veraltete Rechtsprechung verwiesen, wonach ich das hälftige Kindergeld einzusetzen, der Rest der 180 Euro seien zumutbar.
Das eingangs unterstellte Fiktive Einkommen bleibt in voller Höhe bestehen ohne konkrete Aussagen, wo dies erwirtschaftet werden soll. 10,20 Brutto seien in Ungelernten Tätigkeiten zu erzielen. Im Übrigen sei im Zweifel zusätzlich eine Nebentätigkeit aufzunehmen.
Was die Umgangskosten betrifft, so wird auf veraltete Rechtsprechung verwiesen, wonach ich das hälftige Kindergeld einzusetzen, der Rest der 180 Euro seien zumutbar.