23-04-2013, 08:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-04-2013, 08:40 von Beobachter.)
Zum Thema Konto in der Schweiz:
Wenn man nur sein Erspartes vor dem Zugriff schützen möchte, kann man beruhigt die Schweiz nehmen. Dazu gibt es mehrere Gründe:
1. Steuerschulden sind in der Schweiz nicht vollstreckbar!
Was in Kummerland geht funktioniert hier in der Schweiz nicht: In D können die meisten Behörden sich ihre eigenen vollstreckbaren Titel schaffen. Alles was mit "Bescheid" überschrieben ist, ist auch im Inland vollstreckbar --> gibt es hier nicht. Selbst der Schornsteinfeger darf vollstrecken, ohne vorher zu Gericht zu müssen!
2. In D zapft das Finanzamt und einige andere Behörden die zentrale Datenbank (BaFin) an und kennt damit alle Deine inländischen Bankverbindungen, Depots, Lebens- und Rentenversicherungen.
Bankverbindungen in der Schweiz kennt das FA nicht und bekommt sie auch nicht raus, weil die Vollstreckungshoheit an der Grenze endet.
Nur zivile Gläiubiger mit Titel müssen über ein schweizer Gericht das Teil für vollstreckbar erklären lassen und über das Betreibungsamt pfänden lassen. Daher gibt es auch keine Blindpfändungen. Es reicht schon, wenn Du Dein Konto in einem anderen Kanton führst, läuft der Betreibungsbeamte ins Leere. Dazu muss aber Dein Wohnort und Ort sowie Name der Bank bekannt sein - Du bist nicht auskunftspflichtig und die Bank wird keine Blindanfragen beantworten!
Am Sichersten ist es, wenn Du nur die Vollmacht über ein Konto hast, dann geht garnix in Sachen Pfändung.
Tip: Eröffne ein Konto in einer kleinen Kantonalbank.
Viel Erfolg.. Grüezi der Beobachter
Wenn man nur sein Erspartes vor dem Zugriff schützen möchte, kann man beruhigt die Schweiz nehmen. Dazu gibt es mehrere Gründe:
1. Steuerschulden sind in der Schweiz nicht vollstreckbar!
Was in Kummerland geht funktioniert hier in der Schweiz nicht: In D können die meisten Behörden sich ihre eigenen vollstreckbaren Titel schaffen. Alles was mit "Bescheid" überschrieben ist, ist auch im Inland vollstreckbar --> gibt es hier nicht. Selbst der Schornsteinfeger darf vollstrecken, ohne vorher zu Gericht zu müssen!
2. In D zapft das Finanzamt und einige andere Behörden die zentrale Datenbank (BaFin) an und kennt damit alle Deine inländischen Bankverbindungen, Depots, Lebens- und Rentenversicherungen.
Bankverbindungen in der Schweiz kennt das FA nicht und bekommt sie auch nicht raus, weil die Vollstreckungshoheit an der Grenze endet.
Nur zivile Gläiubiger mit Titel müssen über ein schweizer Gericht das Teil für vollstreckbar erklären lassen und über das Betreibungsamt pfänden lassen. Daher gibt es auch keine Blindpfändungen. Es reicht schon, wenn Du Dein Konto in einem anderen Kanton führst, läuft der Betreibungsbeamte ins Leere. Dazu muss aber Dein Wohnort und Ort sowie Name der Bank bekannt sein - Du bist nicht auskunftspflichtig und die Bank wird keine Blindanfragen beantworten!
Am Sichersten ist es, wenn Du nur die Vollmacht über ein Konto hast, dann geht garnix in Sachen Pfändung.
Tip: Eröffne ein Konto in einer kleinen Kantonalbank.
Viel Erfolg.. Grüezi der Beobachter