23-04-2013, 08:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-04-2013, 08:51 von Beobachter.)
Ich habe selbst Erfahrung damit machen müssen:
Bin in D von der Polizei angehalten worden zwecks Aufenthaltsermittlung.
Die fragen nach einer aktuellen Adresse und lassen Dich wieder laufen. In der Regel erfolgt die Ausschreibung nur im INPOL, da SIS mehr Geld kostet. Auch ich hab mich ins Ausland abgemeldet und war nur im INPOL ausgeschrieben.
Ziel ist es, eine zustell- und ladungsfähige Adresse zu bekommen, um Dich zu einer evtl. Verhandlung laden zu können.
Wenn sie eine Adresse haben und Dich zur HV laden und Du nicht erscheinst, wirst Du mit Haftbefehl ausgeschrieben. In diesem Fall kommst Du in Haft, bis das Gericht einen neuen Termin zur HV anberaumt.
Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung landen kurz vor Fristablauf als Wiedervorlage beim Staatsanwalt auf dem Tisch zwecks Verlängerung.
Man kann auch einen Anwalt als Zustellandresse nehmen - so hab ichs gemacht. In der Vollmacht kann man explizit auch die Formulierung "auch berechtigt zum Empfang für Ladungen" streichen - wenn man mag. Dann fungiert der Anwalt nur als Postkasten. Meiner hat immer alles eingescannt und mir per Mail übermittelt. So war ich immer auf dem Laufenden.
Cheers!
Bin in D von der Polizei angehalten worden zwecks Aufenthaltsermittlung.
Die fragen nach einer aktuellen Adresse und lassen Dich wieder laufen. In der Regel erfolgt die Ausschreibung nur im INPOL, da SIS mehr Geld kostet. Auch ich hab mich ins Ausland abgemeldet und war nur im INPOL ausgeschrieben.
Ziel ist es, eine zustell- und ladungsfähige Adresse zu bekommen, um Dich zu einer evtl. Verhandlung laden zu können.
Wenn sie eine Adresse haben und Dich zur HV laden und Du nicht erscheinst, wirst Du mit Haftbefehl ausgeschrieben. In diesem Fall kommst Du in Haft, bis das Gericht einen neuen Termin zur HV anberaumt.
Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung landen kurz vor Fristablauf als Wiedervorlage beim Staatsanwalt auf dem Tisch zwecks Verlängerung.
Man kann auch einen Anwalt als Zustellandresse nehmen - so hab ichs gemacht. In der Vollmacht kann man explizit auch die Formulierung "auch berechtigt zum Empfang für Ladungen" streichen - wenn man mag. Dann fungiert der Anwalt nur als Postkasten. Meiner hat immer alles eingescannt und mir per Mail übermittelt. So war ich immer auf dem Laufenden.
Cheers!