23-04-2013, 09:09
Strategisch würde ich über einen Anwalt einen Auszug aus dem BZR beantragen. Damit hast Du alls Infor bezügl. Strafverfahren in GANZ Deutschland.
Schau mal hier: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen...recht.html
Dann kannst Du Deine weitere Strategie überlegen. Bei Verurteilungen nicht mehr nach Kummerland einreisen, bis die Strafe verjährt ist. Bei Geldstrafen zahlen - ansonsten droht Ausschreibung zur Verhaftung --> Ersatzfreiheitsstrafe. Ausserdem kann bei Antreffen auf von Dir mitgeführte Sachen Arrest verhängt und beschlagnahmt werden (Geld, Laptop, Auto).
Das dient bei Leuten mit Sitz im Ausland der Sicherstellung der Zahlung der Kosten, Strafe etc.
Also Geld im Umschlag mit fremden Namen z.b. deklarieren etc...
Ausgeliefert wird in der Regel erst bei Freiheitsstrafen ab 6 Monate bzw. bei noch nicht Verurteilten bei einer Straftat, welche MINDESTENS mit 1 Jahr bestraft werden würden.
Cheers!
Schau mal hier: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen...recht.html
Dann kannst Du Deine weitere Strategie überlegen. Bei Verurteilungen nicht mehr nach Kummerland einreisen, bis die Strafe verjährt ist. Bei Geldstrafen zahlen - ansonsten droht Ausschreibung zur Verhaftung --> Ersatzfreiheitsstrafe. Ausserdem kann bei Antreffen auf von Dir mitgeführte Sachen Arrest verhängt und beschlagnahmt werden (Geld, Laptop, Auto).
Das dient bei Leuten mit Sitz im Ausland der Sicherstellung der Zahlung der Kosten, Strafe etc.
Also Geld im Umschlag mit fremden Namen z.b. deklarieren etc...
Ausgeliefert wird in der Regel erst bei Freiheitsstrafen ab 6 Monate bzw. bei noch nicht Verurteilten bei einer Straftat, welche MINDESTENS mit 1 Jahr bestraft werden würden.
Cheers!