23-04-2013, 09:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-04-2013, 09:18 von Beobachter.)
Wird hier diskutiert aber Steuerabkommen heisst nicht, dass die Schweiz ihre Hosen runterlässt. Es geht um einen automatisierten Infoaustausch über Kapitalerträge ausländischer Bankkunden hier in der Schweiz. Ob das jemals kommt, weiss der Geier zumal alle Entscheidungen hier auch vors Volk kommen können, also ein jahrelanger Trubel. Aussderdem gibt es immer noch das Vollstreckungshindernis, da Steuerschulden, Zoll etc in der Schweiz generell nicht vollstreckt werden. Einzige Möglichkeit wäre, wenn das FA einen Insolvenzantrag stellt.
Bei grässeren Summen sollte man dann proaktiv in England eine Inso durchhlaufen, in der auch Steuern und Abgaben inbegriffen sind.
Dann ist man nach einem Jahr durch und bis dahin genieest man Gläubigerschutz der britischen Krone.
Bei grässeren Summen sollte man dann proaktiv in England eine Inso durchhlaufen, in der auch Steuern und Abgaben inbegriffen sind.
Dann ist man nach einem Jahr durch und bis dahin genieest man Gläubigerschutz der britischen Krone.