23-04-2013, 12:36
(23-04-2013, 12:11)Ibykus schrieb: Ein nun im Bezug auf einen gestellten SR-Antrag widersprüchliches Vorbringen wäre ja schon sehr erklärungsbedürftig.Erklärungsbedürftig hin oder her - letztlich entscheidet der Richter.
Hattest Du nicht auch schon einen Antrag gestellt, der gescheitert ist ?
Ich selbst bin noch unentschlossen, denn leider landet auch ein neuer Antrag wieder bei der selben RichterIn - deren Entscheidung ich (ebenso wie die der selben Kammer des OLG) voraussehe.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel