23-04-2013, 13:38
(23-04-2013, 12:36)Pistachio 00 schrieb:natürlich. Seine Entscheidungen haben auch Konsequenzen auf die Kosten und auf den erneuten Arbeitsanfall. Letztlich entscheidet in meinen Sachen immer das OLG, wenn ich erstinstanzlich keine Recht bekomme.(23-04-2013, 12:11)Ibykus schrieb: Ein nun im Bezug auf einen gestellten SR-Antrag widersprüchliches Vorbringen wäre ja schon sehr erklärungsbedürftig.Erklärungsbedürftig hin oder her - letztlich entscheidet der Richter.
Pistachio 00 schrieb:Hattest Du nicht auch schon einen Antrag gestellt, der gescheitert ist ?ja!
Mit Blick auf den neben ihm liegenden Aktenstapel hat der Senat die Auffassung vertreten, dass die Verfahren zeigen, dass eine ausreichende Kommunikation, die zur gemeinsamen Ausübung des gemSR erforderlich sei, offensichtlich nicht gegeben wäre.
Die Ursachen für diese Streitereien seien nicht entscheidungserheblich.
So kann m.E. diesmal nicht argumentiert werden.
Die KM muss Gründe, die gg ein gemSR sprechen, substantiiert und schlüssig vortragen. Streit gibt es keinen! Das werde ich anhand von Beispielen (die die KM bestreiten wird) erklären.
Dann soll meinetwegen ein Gutachter Feststellungen treffen.
Ich bin mir nicht sicher, ob die KM sich das antun will.
Pistachio 00 schrieb:Ich selbst bin noch unentschlossen, denn leider landet auch ein neuer Antrag wieder bei der selben RichterIn - deren Entscheidung ich (ebenso wie die der selben Kammer des OLG) voraussehe.das ist bei mir auch so.
Darauf freue ich mich schon!