23-04-2013, 14:55
(23-04-2013, 13:38)Ibykus schrieb: Mit Blick auf den neben ihm liegenden Aktenstapel hat der Senat die Auffassung vertreten, dass die Verfahren zeigen, dass eine ausreichende Kommunikation, die zur gemeinsamen Ausübung des gemSR erforderlich sei, offensichtlich nicht gegeben wäre.Ja, jetzt erinnere ich mich wieder.
(23-04-2013, 13:38)Ibykus schrieb: Dann soll meinetwegen ein Gutachter Feststellungen treffen.Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass bei mir ein Gutachten angeordnet werden wird. Das OLG hatte ja festgestellt, dass die KM nach ihrer Strafanzeige wegen § 176 StGB kein Vertrauen mehr in mich habe ...
Ich bin mir nicht sicher, ob die KM sich das antun will.
OLG-RichterIn schrieb:"Angesichts der zwischen den Eltern bestehenden Konflikte, ihrer nur eingeschränkten Kommunikationsfähigkeit und des Mangels an Kooperationsbereitschaft auf Seiten der Antragsgegnerin, welcher Ausdruck eines fehlenden Vertrauens zum Antragsgegner ist, scheidet eine gemeinsame elterliche Sorge aus."In meinem Fall allerdings freut sich die KM über jede ihr entgegengebrachte Aufmerksamkeit und wird freudig von nicht vorhandenen Auseinandersetzungen berichten. Von den Kosten, die wieder damit auf mich zukommen, möchte ich gar nicht erst reden.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel