23-04-2013, 16:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-04-2013, 16:33 von vonmirgibtsnix.)
Das hier hat mir eine anwältin bei einem rechtsauskunft online service geschrieben. vielleicht auch für alle anderen mitleser die sich in ähnlicher situation befinden interessant
Die Anwältin schrieb auf meine Frage ob mein Fall denn irgendwann mal verjähre folgendes:
Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem.
Unterbrechung tritt ZB durch eine richterliche Vernehmung ein
Die Verfolgung ist dann absolut verjährt wenn seit dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist, also seit Beendigung der Tat, das doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist, mindestens aber 3 Jahre vertrichen sind.
Das sind in Ihrem Fall also 6 Jahre
Wenn die Aufenthaltsermittlung abgelaufen ist, wird die Sache ad acta gelegt und die Staatsanewaltschaft entscheidet, wie weiter verfahren wird. die Verjährung wird durch die Hauptverhandlung unterbrochen.
Absolute Verjährung tritt ein 6 Jahre nach Beendigung der Tat
Ich würde Ihnen aber davon abraten, vor Ablauf der 6 Jahre nach Deutschland zurückzukehren
Man kann Sie nämlich dann ermitteln und der Richter kann Sie dann laden, notfalls kann sogar Vorführungsbefehl ergehen
Die Anwältin schrieb auf meine Frage ob mein Fall denn irgendwann mal verjähre folgendes:
Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem.
Unterbrechung tritt ZB durch eine richterliche Vernehmung ein
Die Verfolgung ist dann absolut verjährt wenn seit dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist, also seit Beendigung der Tat, das doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist, mindestens aber 3 Jahre vertrichen sind.
Das sind in Ihrem Fall also 6 Jahre
Wenn die Aufenthaltsermittlung abgelaufen ist, wird die Sache ad acta gelegt und die Staatsanewaltschaft entscheidet, wie weiter verfahren wird. die Verjährung wird durch die Hauptverhandlung unterbrochen.
Absolute Verjährung tritt ein 6 Jahre nach Beendigung der Tat
Ich würde Ihnen aber davon abraten, vor Ablauf der 6 Jahre nach Deutschland zurückzukehren
Man kann Sie nämlich dann ermitteln und der Richter kann Sie dann laden, notfalls kann sogar Vorführungsbefehl ergehen