03-04-2009, 22:02
(02-04-2009, 23:05)lordsofmidnight schrieb: … Die drei Richter erklärten, natürliche Preisschwankungen selbst in dramatischer Höhe seien kein ausreichendes Argument, um eine bereits erzielte Einigung zu revidieren.
Komplettes Risiko beim Mann, Lebensstandardgarantie bei der Frau.
Wer eine derartige Lebensstandardgarantie für die Frau unterschreibt und auf männerfreudliche Richter hofft, der sollte sich wegen aktuter Geistesschwäche einweisen lassen.
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