24-04-2013, 14:16
(24-04-2013, 14:01)DerArsch schrieb: Na dann brauchen wir da die ganze Mindestlohn-Diskussion nicht...
... wie auch schon der Arbeitgeberverband festgestellt hat .
Wie soll es weitergehen Iglu? Jetzt weiter in die nächste Instanz?
Der Richter hätte ja schon belegen müssen, wo und wie so ein Job zu haben wäre und um welche Beträge der Ertrag aus der fiktiven Tätigkeit hätte bereinigt werden müssen.
Was ist mit der Zumutbarkeit, was mit der Lebens- und Arbeitssituation, was ist mit realen Beschäftigungschancen?
Was ist mit den Kriterien des BGH, die er u. a. in dem Verfahren XII ZR 182/06 v. 03.12.2008 zu fiktiven Einkommen festgelegt hat?