@Pistachio, kann ich machen, jedoch bedarf es einige Erklärung, da meine Ex zuerst in Belgien gewohnt hat, erging das Urteil zuerst dort, ich mußte vor dem Belgischen Familiengericht klagen, es ist aber genau das Gleiche wie hier in Deutschland. Sie Zog kurz vor Umsetzung des Urteils dann nach Deutschland (Sie ist Deutsche) um sich dem Urteil zu entziehen, dann wurde das Urteil vom Kölner Familiengericht bestätigt mit dem Zusatzt sollte mein Ex sich nicht daran halten, das Ihr eine Haftstrafe bzw 25000Euro angedroht werden.
Soll ich das Urteil Einscannen?? Oder muß ich alles Eintippen??
ich kann das Urteil nicht in OpenJur finde! Es wurde vom Oberlandesgericht Köln erlassen. Und zwar am 31.07.2012 (322 F 194/12). Ich kann es leider nicht finden, Oder wurde die akte umgeändert? Da meine Ex versucht hat Berufung einzulegen die am 21.01.2013 abgewiesen wurde steht nun über 322F 194/12 eine neues Aktenzeichen 21 UF 204/12. Kann mir da irendjemand weiterhelfen? sonst muß ich es Einscannen.
Soll ich das Urteil Einscannen?? Oder muß ich alles Eintippen??
ich kann das Urteil nicht in OpenJur finde! Es wurde vom Oberlandesgericht Köln erlassen. Und zwar am 31.07.2012 (322 F 194/12). Ich kann es leider nicht finden, Oder wurde die akte umgeändert? Da meine Ex versucht hat Berufung einzulegen die am 21.01.2013 abgewiesen wurde steht nun über 322F 194/12 eine neues Aktenzeichen 21 UF 204/12. Kann mir da irendjemand weiterhelfen? sonst muß ich es Einscannen.