25-04-2013, 18:48
Soweit ich informiert bin, ist Voraussetzung für klösterliches Leben, seine Angelegenheiten ausserhalb der Klosters geregelt zu haben. Vor jeder staatlichen Aktion könnte es also sein, dass dein Bikkhu-Leben im Wat bereits durch den Abt abgelehnt oder beendet wird, wenn du andere Verpflichtungen ignoriert hast.