26-04-2013, 08:23
auch meiner Meinung nach schützt das Vorgetragene nicht vor einer fiktiven Festsetzung.
Wer nicht genügend verdient, muss das ändern. Das gilt auch für akademische Künster ["brotlose Branche"]
Dem TO geht es vermutlich darum, den gerichtlichen Unterhaltstitel in der Beschwerdeinstanz abzuwenden.
Ich sehe beim derzeitigen Sach- und Informationsstand keine Chancen.
Wer nicht genügend verdient, muss das ändern. Das gilt auch für akademische Künster ["brotlose Branche"]
Dem TO geht es vermutlich darum, den gerichtlichen Unterhaltstitel in der Beschwerdeinstanz abzuwenden.
Ich sehe beim derzeitigen Sach- und Informationsstand keine Chancen.