26-04-2013, 08:49
hallo himicha,
Du bist die Sache von Anfang an falsch angegangen.
Jugendamt, zurückstecken, den "Vernünftigen spielen" helfen in den ganz überwiegenden Fällen mütterlicher Umgangsboykotte nicht - und zwar von Anfang an nicht!
Wenn -das erwähnst Du ja- der Umgang gerichtlich geregelt ist, dann kommt es nur noch auf die Vollstreckbarkeit des Beschlusses an.
Wenn die Vollstreckungsklausel des 89 II FamFG fehlt, dann musst Du schnellstens beantragen, dass der Mutter die Vollstreckung angedroht wird.
Ist das bereits geschehen, dann solltest Du die Umgangsausfälle dokumentieren und die Vollstreckung mittels Ordnungsgeld beantragen.
Z.Zt. hat die Mutter "Oberwasser", dass Du ihr schnellstens nehmen musst.
Wie sind die Einkommensverhältnisse?
Zahlst Du Unterhalt?
Wird der KM Unterhaltsvorschuss gewährt?
Kannst Du die Mutter mit Unterhaltsausfällen in finanzielle Bedrängnis bringen?
Du bist die Sache von Anfang an falsch angegangen.
Jugendamt, zurückstecken, den "Vernünftigen spielen" helfen in den ganz überwiegenden Fällen mütterlicher Umgangsboykotte nicht - und zwar von Anfang an nicht!
Wenn -das erwähnst Du ja- der Umgang gerichtlich geregelt ist, dann kommt es nur noch auf die Vollstreckbarkeit des Beschlusses an.
Wenn die Vollstreckungsklausel des 89 II FamFG fehlt, dann musst Du schnellstens beantragen, dass der Mutter die Vollstreckung angedroht wird.
Ist das bereits geschehen, dann solltest Du die Umgangsausfälle dokumentieren und die Vollstreckung mittels Ordnungsgeld beantragen.
Z.Zt. hat die Mutter "Oberwasser", dass Du ihr schnellstens nehmen musst.
Wie sind die Einkommensverhältnisse?
Zahlst Du Unterhalt?
Wird der KM Unterhaltsvorschuss gewährt?
Kannst Du die Mutter mit Unterhaltsausfällen in finanzielle Bedrängnis bringen?