26-04-2013, 09:40
In der Unterhaltsverhandlung beantragt man, die Vollstreckungsklausen in den Beschluss/ Vergleich aufzunehmen (damit besonders verantwortliche Mamas sich damit nicht den Popo abwischen).
Allein der Hinweis, dass Verstöße gegen den Beschluss/ Vergleich Ordnungsgelder i.H.v. € 25.000,-- zur Folge haben können, läßt selbst Kreidekreismütter schon mal zum Lokuspapier greifen.
Ich will die Intelligenz der Mutter meines Kindes nicht öffentlich bewerten.
Aber ohne zu übertreiben kann ich feststellen, dass es ihr an Starrsinn, Dickköpfigkeit und Unverbesserlichkeit nicht mangelt.
Trotzdem:
Einmal zu Zwangsgeld "verurteilt" und im Weiteren Ordnungsgeld angedroht hat Wunder bewirkt.
Bei welcher es mit Geld nicht funktioniert, helfen andere Mittelchen.
Man darf nur nicht den Fehler machen, Peitsche und Blumen zu verwechseln!
Trommelfeuer von Anfang an.
Alles Andere ist vergebene Liebesmüh' !
Allein der Hinweis, dass Verstöße gegen den Beschluss/ Vergleich Ordnungsgelder i.H.v. € 25.000,-- zur Folge haben können, läßt selbst Kreidekreismütter schon mal zum Lokuspapier greifen.
Ich will die Intelligenz der Mutter meines Kindes nicht öffentlich bewerten.
Aber ohne zu übertreiben kann ich feststellen, dass es ihr an Starrsinn, Dickköpfigkeit und Unverbesserlichkeit nicht mangelt.
Trotzdem:
Einmal zu Zwangsgeld "verurteilt" und im Weiteren Ordnungsgeld angedroht hat Wunder bewirkt.
Bei welcher es mit Geld nicht funktioniert, helfen andere Mittelchen.
Man darf nur nicht den Fehler machen, Peitsche und Blumen zu verwechseln!
Trommelfeuer von Anfang an.
Alles Andere ist vergebene Liebesmüh' !