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Religionsfreiheit: Mönch in Thailand trotzt Unterhaltspflicht werden
#14
(26-04-2013, 10:52)samana schrieb: dafür habe ich mich schon um meine normalen Schulden gekümmert.

"Normale" Schulden kann man durch eine Insolvenz quitt bekommen. Davon sind Unterhaltsschulden und Finanzamtsschulden ausgenommen. Es ist also klüger die "normalen" Schulden nicht zu bedienen, aber dafür den Unterhalt. Das ist auch gesetzlich so. Zuerst Unterhalt und dann die Lustkredite.

Das mit dem Mönchdasein ist interessant. Die Qualität eines Mönchen ist sicherlich unabhängig vom Ort.
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RE: Religionsfreiheit: Mönch in Thailand trotzt Unterhaltspflicht werden - von Leutnant Dino - 26-04-2013, 12:58

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