Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG Hamm, Az.: II-2 UF 117/12 - Leistungsunfähigkeit bei SGBII-Bezug, Kindesunterhalt
#2
(26-04-2013, 00:50)Sixteen Tons schrieb: Da bleibt als letzte Fahnenstange nur das fiktive Einkommen.

Das dürfte damit auch ad Akta gelegt sein. Ein Urteil bedingt ja den Zwang, den Unterhalt zu zahlen.

Also zahlt man brav, geht dann zu seinem Jobcenter und beantragt den zu leistenden Unterhalt.

Ein Urteil ist ein Titel, woraus sofort vollstreckt werden kann.

Dann liegt es wieder am Jobcenter, den Unterhaltspflichtigen in Lohn und Brot zu bringen. Und zwar so, dass er und die Unterhaltsberechtigten zu jeder Zeit menschenwürdig wohnen und leben können und er in der Lage ist, den Unterhalt zu zahlen.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Fiktives Einkommen gibt es dann nicht mehr - von Camper1955 - 26-04-2013, 13:31

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Hamm 8 WF 37/11: Kindesunterhalt ist unbefristet zu titulieren borni 27 40.015 26-01-2020, 23:08
Letzter Beitrag: p__
  OLG Hamm 3-UF-19213 Kindesunterhalt ist nach fiktivem Vollerwerbseinkommen zu berechn Antragsgegner 2 5.848 15-02-2014, 08:16
Letzter Beitrag: Antragsgegner
  OLG Hamm 2 WF 82/13: Kindesunterhalt nach einem Jahr Untätigkeit verwirkt Antragsgegner 3 7.480 13-08-2013, 13:19
Letzter Beitrag: p__
  OLG Hamm Kindesunterhalt fiktives Einkommen, Sprachkenntnisse II-2 UF 8/10 Camper1955 2 6.847 27-02-2011, 17:56
Letzter Beitrag: Camper1955

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste