26-04-2013, 19:38
(26-04-2013, 19:30)whatever schrieb: ...., vielleicht hat meine Rechtsanwaeltin sogar recht ... das Verfahren wurde mit einem Vergleich abgeschlossen, d.h. meine Frau hat keinen rechtskraeftigen Titel gegen mich, ....Bitte, was? Im Verfahren zur einstweiligen Anordung hast "DU" zugestimmt!
Im Hauptverfahren sehe ich somit kaum Chancen für Dich.