27-04-2013, 13:17
Hallo Leute! Vor kurzem erhielt ich - erwartungsgemäß - einen Brief vom JA, Betreff: Beistandschaft für [Name des Kindes]. Ich wäre von der Frau als Vater des Kindes benannt und das JA "ist daher mit der Feststellung der Vaterschaft und der Geltungmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes betraut". Jetzt soll ich den beiliegenden Auskunftsbogen innerhalb von drei Wochen zurücksenden.
Ich bin ja erst bereit die Vaterschaft anzuerkennen, wenn ich nach dem Vaterschaftstest wirklich weiß, dass ich der Vater bin. Was soll ich jetzt in diesem Bogen ankreuzen und wie weiter vorgehen?
Das erste Blatt hat zwei Felder - Beistandschaft und Amtsvormundschaft - bei dem Beistandschaft bereits angekreuzt ist. Unter dem Namen und Geburtsdatum des Kindes sind zwei Felder - [Ich bin bereit] und [Ich bin nicht bereit] - die Vaterschaft anzuerkennen. Verzeiht mir die vielleicht etwas dümmliche Frage, aber was soll ich denn nun ankreuzen, damit es zu einem freiwilligen Vaterschaftstest kommt? Unten steht noch der Hinweis, dass diese Erklärung noch keine gültige Vaterschaftanekrennung darstellt. Diese werde erst rechstwirksam nach Beurkundung im JA.
Der zweite Bogen besteht aus Fragen zu meinem Einkommen etc.
Soll ich das zweite Blatt überhaupt ausfüllen? Soll ich noch einen Brief ans JA schicken, in dem ich erkläre, dass ich die Vaterschaft nur nach einem Test anerkennen werde? Oder gar hingehen? Wie wird so ein Test überhaupt gemacht? Es müssen ja Zeugen dabei sein, dass die Proben tatsächlich von den betreffenden Personen entnommen werden.
Wie gesagt, innerhalb von drei Wochen soll ich antworten.
Gestern bekomme ich noch einen Brief von Madame's Anwältin. Ihre Mandatin hätte mich aufgefordert, die Vaterschaft für ihr Kind anzuerkennen. Aber ich hätte bisher keine Vaterschaftsanerkennung abgegeben. (Na sowas...) Und sie weisen mich darauf hin, dass ich nicht nur gegenüber dem Kind, sondern auch der Mutter zum Unterhalt verpflichtet bin. Jetzt soll ich auch ihnen innerhalb von drei Wochen meine Einkünfte etc. offenlegen.
So wie ich verstehe, ist das JA nur für den Unterhalt fürs Kind zuständig, und mit der Anwältin versucht Madame, ihren Mutterunterhalt rauszuschlagen. Stimmt das?
Was mache ich jetzt mit diesem Brief von der Anwältin? Muss ich darauf überhaupt antworten?
Ich vermute, Madame möchte mich zwecks Mutterunterhalt anklagen... Aber macht das überhaupt Sinn? Regelt das nicht das JA?
Ich bin ja erst bereit die Vaterschaft anzuerkennen, wenn ich nach dem Vaterschaftstest wirklich weiß, dass ich der Vater bin. Was soll ich jetzt in diesem Bogen ankreuzen und wie weiter vorgehen?
Das erste Blatt hat zwei Felder - Beistandschaft und Amtsvormundschaft - bei dem Beistandschaft bereits angekreuzt ist. Unter dem Namen und Geburtsdatum des Kindes sind zwei Felder - [Ich bin bereit] und [Ich bin nicht bereit] - die Vaterschaft anzuerkennen. Verzeiht mir die vielleicht etwas dümmliche Frage, aber was soll ich denn nun ankreuzen, damit es zu einem freiwilligen Vaterschaftstest kommt? Unten steht noch der Hinweis, dass diese Erklärung noch keine gültige Vaterschaftanekrennung darstellt. Diese werde erst rechstwirksam nach Beurkundung im JA.
Der zweite Bogen besteht aus Fragen zu meinem Einkommen etc.
Soll ich das zweite Blatt überhaupt ausfüllen? Soll ich noch einen Brief ans JA schicken, in dem ich erkläre, dass ich die Vaterschaft nur nach einem Test anerkennen werde? Oder gar hingehen? Wie wird so ein Test überhaupt gemacht? Es müssen ja Zeugen dabei sein, dass die Proben tatsächlich von den betreffenden Personen entnommen werden.
Wie gesagt, innerhalb von drei Wochen soll ich antworten.
Gestern bekomme ich noch einen Brief von Madame's Anwältin. Ihre Mandatin hätte mich aufgefordert, die Vaterschaft für ihr Kind anzuerkennen. Aber ich hätte bisher keine Vaterschaftsanerkennung abgegeben. (Na sowas...) Und sie weisen mich darauf hin, dass ich nicht nur gegenüber dem Kind, sondern auch der Mutter zum Unterhalt verpflichtet bin. Jetzt soll ich auch ihnen innerhalb von drei Wochen meine Einkünfte etc. offenlegen.
So wie ich verstehe, ist das JA nur für den Unterhalt fürs Kind zuständig, und mit der Anwältin versucht Madame, ihren Mutterunterhalt rauszuschlagen. Stimmt das?
Was mache ich jetzt mit diesem Brief von der Anwältin? Muss ich darauf überhaupt antworten?
Ich vermute, Madame möchte mich zwecks Mutterunterhalt anklagen... Aber macht das überhaupt Sinn? Regelt das nicht das JA?