27-04-2013, 16:05
Solange du nicht als vater festgestellt bist, kannst du das Geschreibsel der Anwältin in soweit ignorieren, dass es nur dazu dient dass zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgefordert wurdest, deine finanzielle Situation zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen der Mutter offen zu legen.
Das vom Jugendamt ist da schon anders. Reagierst du nicht, klagen die. Deshalb schnellstmöglich versuchen einen proivaten Test zu machen. falls es nicht geht, bleibt nur der offizielle Weg.
Unterhalt musst du ggf. auch rückwirkend zahlen (ab Geltendmachung)
Das vom Jugendamt ist da schon anders. Reagierst du nicht, klagen die. Deshalb schnellstmöglich versuchen einen proivaten Test zu machen. falls es nicht geht, bleibt nur der offizielle Weg.
Unterhalt musst du ggf. auch rückwirkend zahlen (ab Geltendmachung)