27-04-2013, 21:00
So. Dann wollen wir jetzt mal bißchen ergebnisorientert an die Sache ran gehen :
Vorab: Danke für Deine jeweiligen Ausführungen bezügl. Deiner Jobs. Es macht den Eindruck, dass Du nicht so bist, wie Ltd. Dino vermutet hat. Im Grunde ist es egal, weil hier irrelevant, wie wer tickt und wo wie gearbeitet hat. Hinterm Pflug ist geackert und zählen tut das was vor uns liegt.
1. Die Krankenversicherung: Für die KV ist eben das Hauptzollamt diejenige Stelle die eben versucht zu vollstrecken. Jemand Anderes würde eben auch jemand Anderes schicken. Während Deiner Arbeit in dem Unternehmen der Verwandtschaft wurden ja wohl - das unterstelle ich nun mal - ordnungsgemäß KV Beiträge gezahlt. Also sind die Rückstände danach geschehen. Sei's drum. Irgend etwas ist schief gelaufen. Hauptsache Du bist versichert und dies derzeit über den Jobcenter da Du ja Leistungen beziehst. Der Rest soll Dir egal sein : Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren. Du setzt jetzt einen netten Brief auf, ganz sachlich, und den sendest Du an das Hauptzollamt. Du schreibst in etwa so :
"Sehr gehrte Damen und Herren
leider kann ich derzeit die Rückstände aus der KV nicht zahlen. Ich bekomme zur Zeit Leistungen nach dem SGB II und bin einem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet. Lediglich eine monatliche Rate in Höhe von 10 Euro wäre in Anbetracht der Umstände machbar. Sollte dies zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung führen, bitte ich um Angabe eines Termins. Sobald sich die finanzielle Situation bei mir wieder ändert, werde ich selbstverständlich die Schuldsumme tilgen.
Mit freundlichen Grüßen"
Das war's . Ansonsten meldest Du Dich nochmal bei mir.
2. Barkredite etc. : Folgen einer Kündigung : Der Kredit wird gekündigt und fällig gestellt. Es erfolgt eine Mitteilung zur Zahlung des Gesamtbetrages. Den kannst Du natürlich nicht leisten. Dann gibt es einen Eintrag in der Schufa. Hält genau 3 Jahre. Weiterhin evtl. die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Dazu wird der Gerichtsvollzieher bei Dir auftauchen. Kooperiere mit ihm und unterschreib das Ding. Danach ist erst mal Ruhe. Deshalb, weil Du ja beeidet hast, kein Geld und Vermögen zu besitzen. EV gilt ebenfalls erst mal für 3 Jahre. Ändert sich nichts an der Situation und bekäme dies dann kein Gläubiger mit, geben diese oftmals danach schnell auf. Man wirft eben kein gutes Geld schlechtem hinterher. Allerdings haben sie einen Titel. Der gilt 30 Jahre. Die meisten sterben aber vorher an Altersschwäche, also cool bleiben. Du musst also lernen, diese Problematik aus zu sitzen! Dann kommst Du aus der Nummer raus. Kostet nur Geduld! Deinen Lebensstandard musst Du eben haken. Ist nicht so schlimm. Es gibt tolle Sachen die ein armer Mensch mehr genießen kann als Geldsäcke. Ich weiß es selbst..... Es kann sein dass ein Inkassoinstitut dich nervt. Für viele ist das eine Belastung. In Wirklickeit kann man mit diesen Verbrechern Katz und Maus spielen. Wenn es so weit ist, meldest Du Dich wieder hier.
3. Schweiz : Ich habe jemanden der dort arbeitet. Wenn Du Dich zurück hälst und sparst kannst Du bei netten Leuten gutes Geld verdienen. Er macht das genau so. Er lebt auch da. Jobs dort zu finden ist gut möglich. Siehe Internet. Müste eben genau wissen, was Du suchst. Also schau einfach weiterhin nach. Die Kohle die Du da verdienst ist ausreichend um mit einem Grinsen bißchen Unterhalt zu zahlen. Diejenigen die sich hier auskennen sollten sich äußern, inwieweit man dort nicht gefunden werden kann oder auch dort vollstreckt wird. Ich wohne noch in Germanistan und das ist nicht mein Spezialgebiet. Du kannst ja einen zweiten Wohnsitz dort anmelden und holst die Post in D ab. Gib keine Auskunft über die Schweiz. Halt einfach den Mund und sei ein wenig verschwunden ;-)
4. Vorab entschuldige bitte meine etwas lapidare Ausdrucksweise. Also: Wegen lächerlicher 10.000 Mucken geht man NICHT in die priv. Inso. Sie hat eben auch viele Nachteile was die Insolvenzanwälte gerne vergessen zu erwähnen. Ich erspare Dir gerade ein Referat darüber, sonst schreibe ich mir die Finger wund. Wir kommen zur gegebenen Zeit darauf zurück. Die oben genannte Vorgehensweise dürfte vorab völlig ausreichen. Ich stehe Dir aber bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. Wenn das Auto nicht bezahlt ist, geht es an die Bank bei einer Inso. Ist es bezahlt und auch keine S-KLasse kannst Du es behalten. Das ist nicht zwingend so, da jeder Inso-Verwalter Herr des Geschehens ist und auch jeder anders tickt, aber die privaten Insolvenzen die ich kenne, haben alle ihr Auto behalten. Übrigens steht Dir ein Fahrzeug bis zum Wert von 3.000 Euro sowieso zu.
Zu guter Letzt: Bezüglich des Schriftverkehrs mit dem Hauptzollamt und div. Inkassobüros stehe ich Dir u.U. zur Verfügung. Voraussetzung ist - da ich es umsonst mache und selbst wenn ich was haben wollte, wohl kaum dieses realisierbar wäre (Sorry für den schwarzen Humor) -, dass ich der Überzeugung sein muss, dass Du in Ordnung bist und zuverlässig und ich Dich deshalb leiden kann. Denn meine Zeit ist wirklich mittlerwele sehr begrenzt und ich tätige das regelmäßig für einige Personen, weshalb ich natürlich vorher bißchen so auftragen muß um mich nicht selbst fertig zu machen.
Ich denke Du kanst das jetzt durchaus noch schaukeln. Du brauchst nur Jemanden, der Dir mal beim Strukturieren hilft.
Sieh zu, dass Du die Alte insoweit bei der Stange hälst, dass Du nicht auch noch irgendwelche Anzeigen wegen § 170 bekommst. Das kann man zwar weg bügeln geht aber an die Nerven. Solltest Du noch keinen Unterhaltstitel bei den Grenzdebilen des JA unterschrieben haben, laß Dich nicht überfahren! Eine Anwaltsadresse gebe ich Dir dann.
Schönes Wochenende !
(Tippfehler dürfen behalten werden)
Vorab: Danke für Deine jeweiligen Ausführungen bezügl. Deiner Jobs. Es macht den Eindruck, dass Du nicht so bist, wie Ltd. Dino vermutet hat. Im Grunde ist es egal, weil hier irrelevant, wie wer tickt und wo wie gearbeitet hat. Hinterm Pflug ist geackert und zählen tut das was vor uns liegt.
1. Die Krankenversicherung: Für die KV ist eben das Hauptzollamt diejenige Stelle die eben versucht zu vollstrecken. Jemand Anderes würde eben auch jemand Anderes schicken. Während Deiner Arbeit in dem Unternehmen der Verwandtschaft wurden ja wohl - das unterstelle ich nun mal - ordnungsgemäß KV Beiträge gezahlt. Also sind die Rückstände danach geschehen. Sei's drum. Irgend etwas ist schief gelaufen. Hauptsache Du bist versichert und dies derzeit über den Jobcenter da Du ja Leistungen beziehst. Der Rest soll Dir egal sein : Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren. Du setzt jetzt einen netten Brief auf, ganz sachlich, und den sendest Du an das Hauptzollamt. Du schreibst in etwa so :
"Sehr gehrte Damen und Herren
leider kann ich derzeit die Rückstände aus der KV nicht zahlen. Ich bekomme zur Zeit Leistungen nach dem SGB II und bin einem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet. Lediglich eine monatliche Rate in Höhe von 10 Euro wäre in Anbetracht der Umstände machbar. Sollte dies zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung führen, bitte ich um Angabe eines Termins. Sobald sich die finanzielle Situation bei mir wieder ändert, werde ich selbstverständlich die Schuldsumme tilgen.
Mit freundlichen Grüßen"
Das war's . Ansonsten meldest Du Dich nochmal bei mir.
2. Barkredite etc. : Folgen einer Kündigung : Der Kredit wird gekündigt und fällig gestellt. Es erfolgt eine Mitteilung zur Zahlung des Gesamtbetrages. Den kannst Du natürlich nicht leisten. Dann gibt es einen Eintrag in der Schufa. Hält genau 3 Jahre. Weiterhin evtl. die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Dazu wird der Gerichtsvollzieher bei Dir auftauchen. Kooperiere mit ihm und unterschreib das Ding. Danach ist erst mal Ruhe. Deshalb, weil Du ja beeidet hast, kein Geld und Vermögen zu besitzen. EV gilt ebenfalls erst mal für 3 Jahre. Ändert sich nichts an der Situation und bekäme dies dann kein Gläubiger mit, geben diese oftmals danach schnell auf. Man wirft eben kein gutes Geld schlechtem hinterher. Allerdings haben sie einen Titel. Der gilt 30 Jahre. Die meisten sterben aber vorher an Altersschwäche, also cool bleiben. Du musst also lernen, diese Problematik aus zu sitzen! Dann kommst Du aus der Nummer raus. Kostet nur Geduld! Deinen Lebensstandard musst Du eben haken. Ist nicht so schlimm. Es gibt tolle Sachen die ein armer Mensch mehr genießen kann als Geldsäcke. Ich weiß es selbst..... Es kann sein dass ein Inkassoinstitut dich nervt. Für viele ist das eine Belastung. In Wirklickeit kann man mit diesen Verbrechern Katz und Maus spielen. Wenn es so weit ist, meldest Du Dich wieder hier.
3. Schweiz : Ich habe jemanden der dort arbeitet. Wenn Du Dich zurück hälst und sparst kannst Du bei netten Leuten gutes Geld verdienen. Er macht das genau so. Er lebt auch da. Jobs dort zu finden ist gut möglich. Siehe Internet. Müste eben genau wissen, was Du suchst. Also schau einfach weiterhin nach. Die Kohle die Du da verdienst ist ausreichend um mit einem Grinsen bißchen Unterhalt zu zahlen. Diejenigen die sich hier auskennen sollten sich äußern, inwieweit man dort nicht gefunden werden kann oder auch dort vollstreckt wird. Ich wohne noch in Germanistan und das ist nicht mein Spezialgebiet. Du kannst ja einen zweiten Wohnsitz dort anmelden und holst die Post in D ab. Gib keine Auskunft über die Schweiz. Halt einfach den Mund und sei ein wenig verschwunden ;-)
4. Vorab entschuldige bitte meine etwas lapidare Ausdrucksweise. Also: Wegen lächerlicher 10.000 Mucken geht man NICHT in die priv. Inso. Sie hat eben auch viele Nachteile was die Insolvenzanwälte gerne vergessen zu erwähnen. Ich erspare Dir gerade ein Referat darüber, sonst schreibe ich mir die Finger wund. Wir kommen zur gegebenen Zeit darauf zurück. Die oben genannte Vorgehensweise dürfte vorab völlig ausreichen. Ich stehe Dir aber bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. Wenn das Auto nicht bezahlt ist, geht es an die Bank bei einer Inso. Ist es bezahlt und auch keine S-KLasse kannst Du es behalten. Das ist nicht zwingend so, da jeder Inso-Verwalter Herr des Geschehens ist und auch jeder anders tickt, aber die privaten Insolvenzen die ich kenne, haben alle ihr Auto behalten. Übrigens steht Dir ein Fahrzeug bis zum Wert von 3.000 Euro sowieso zu.
Zu guter Letzt: Bezüglich des Schriftverkehrs mit dem Hauptzollamt und div. Inkassobüros stehe ich Dir u.U. zur Verfügung. Voraussetzung ist - da ich es umsonst mache und selbst wenn ich was haben wollte, wohl kaum dieses realisierbar wäre (Sorry für den schwarzen Humor) -, dass ich der Überzeugung sein muss, dass Du in Ordnung bist und zuverlässig und ich Dich deshalb leiden kann. Denn meine Zeit ist wirklich mittlerwele sehr begrenzt und ich tätige das regelmäßig für einige Personen, weshalb ich natürlich vorher bißchen so auftragen muß um mich nicht selbst fertig zu machen.
Ich denke Du kanst das jetzt durchaus noch schaukeln. Du brauchst nur Jemanden, der Dir mal beim Strukturieren hilft.
Sieh zu, dass Du die Alte insoweit bei der Stange hälst, dass Du nicht auch noch irgendwelche Anzeigen wegen § 170 bekommst. Das kann man zwar weg bügeln geht aber an die Nerven. Solltest Du noch keinen Unterhaltstitel bei den Grenzdebilen des JA unterschrieben haben, laß Dich nicht überfahren! Eine Anwaltsadresse gebe ich Dir dann.
Schönes Wochenende !
(Tippfehler dürfen behalten werden)