28-04-2013, 13:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-04-2013, 13:11 von Das Nerdliche Orakel.)
Die Ankreuz-Sachen sind oft logisch sinnlos. Man muss irgendwie in Erfahrung bringen, welcher Eintrag zu welchem Ergebnis führt. Leider ist das wieder von den Sachbearbeitern abhängig.
Ich habe mal bei einem BaFöG-Antrag auf die Frage, wieviele Familienmitglieder in meinem Haushalt wohnen, 1 eingetragen, obwohl da auch 'keine' anzukreuzen war. Danach sollte ich, falls e nicht 'keine' sind eintragen wer das sei, also meinen Namen.
Was wirst du tun, wenn du der Vater bist? Hast du vor zu arbeiten und zu zahlen? Falls nicht, dann spielt es auch keine Rolle, ob das ein billiges freiwilliges oder ein teurer unfreiwilliges Abstammungsgutachten wird.
Ich habe mal bei einem BaFöG-Antrag auf die Frage, wieviele Familienmitglieder in meinem Haushalt wohnen, 1 eingetragen, obwohl da auch 'keine' anzukreuzen war. Danach sollte ich, falls e nicht 'keine' sind eintragen wer das sei, also meinen Namen.
(27-04-2013, 13:32)salvador schrieb: Mit welcher Begründung soll denn ein privater Test abgelehnt werden können?In diesem Rechtsstaat hat die Frau das Recht dazu.
Was wirst du tun, wenn du der Vater bist? Hast du vor zu arbeiten und zu zahlen? Falls nicht, dann spielt es auch keine Rolle, ob das ein billiges freiwilliges oder ein teurer unfreiwilliges Abstammungsgutachten wird.